Leserbrief von Anne Bernecker - OAZ 05.02.2021

Bei 5G: Kommunen haben mehr als nur ein Mitspracherecht

Zum Beitrag „Petition gegen 5G in Oschatz“, OAZ vom 21. Januar 2021:

 

Die Einflussmöglichkeiten der Kommune bei der Entscheidung zum 5G Ausbau liegen nicht nur beim Mitspracherecht innerhalb des Dialogverfahrens. Grundsätzlich kann die Kommune zur Minimierung/Vorsorge in die Standortwahl von neuen Mobilfunksenderstandorten steuernd eingreifen – dies wurde im Jahr 2012 höchstrichterlich bestätigt. Es liegt nicht mehr in den Händen der Betreiber, darüber zu bestimmen, wo eine Sendeanlage konkret gebaut wird, wenn die Kommune dieses Recht aktiv aufgreift. Dieses Recht bestätigte die Bundesregierung im Schulze-Scheuer Papier an die Kommunen ausdrücklich. Auf den Umgang mit Bestandsanlagen hat die Kommune in der Regel keinen rechtsverbindlichen Einfluss – auch nicht auf die Aufrüstungen mit neuen Techniken wie 5G. Die Vermietungsverträge mit dem Standortvermieter bilden hier die Gestaltungsgrundlage. Aber politisch können und sollten Verwaltung und Gemeindevertreter sich sehr wohl positionieren, wie es zum Beispiel die Gemeinde Bad Wiessee getan hat, auch in der Schweiz, in Italien, ja weltweit fordern Städte und Kantone ein 5G-Moratorium.

1. Die Kommune kann und soll ein Mobilfunkkonzept erstellen.

2. Die Kommune kann Immissionschutz betreiben.

3. Die Kommune kann Baugesuche stoppen.

Die Kommunen haben auch bei 5G-Kleinsendern eine Mitsprache, zumindest in Form eines Gestattungsvertrags.

Bei der wichtigsten Technologie des 21. Jahrhunderts, dem Mobilfunk, ist es die Pflicht der Kommune sich einzumischen – zumal es sich hier um eine toxische, potenziell krebserregende Technologie handelt.

 

Nähere Informationen gibt es im Internet unter:

https://www.diagnose- funk.org/publikationen/artikel/ detail?newsid=1632

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/


Anne Bernecker

 

Quelle: Oschatzer Allgemeine Zeitung vom 05.02.2021, Seite 15