Gemeinde braucht Vorsorgekonzept
Zum Beitrag „Nach Cavertitz jetzt Olganitz: Neuer Funkmast im Gespräch“, OAZ vom 28. Januar 2021:
Wie bereits von unserer Bürgerinitiative vorausgesehen, gehen nun weitere Anträge auf den Bau von Funkmasten bei der Gemeinde Cavertitz ein, diesmal von Vodafone. Dass die Mobilfunkanbieter vorher die Bürger informieren sollen, reicht bei weitem nicht aus, denn diese Versammlungen laufen immer nach dem gleichen Schema ab und sind nur Beruhigungspillen für die Bevölkerung. Vielmehr muss sich die Gemeindeverwaltung Cavertitz grundsätzlich mit dem Problem befassen, damit nicht gleichzeitig mit dem Bauantrag Fakten geschaffen werden. Das geht nur mit einem Mobilfunk-Vorsorgekonzept und dem Festschreiben von maximalen Strahlungsgrenzen im Flächennutzungsplan. Es ist eben nicht so, wie der Gemeinderat Mathias Gründel behauptet, dass alles vollkommen transparent abläuft. Denn von einer Standortkreisabfrage erfährt die Öffentlichkeit leider nichts. Doch mit dieser beginnt eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von lediglich acht Wochen, in der die Verwaltung Zeit hat, ein sogenanntes Dialogverfahren mit dem Antragsteller anzustoßen und alternative Standorte vorzuschlagen.
Damit sollte sich der Gemeinderat dringend beschäftigen, statt weiterhin abzuwiegeln und den Mobilfunkausbau dem Selbstlauf zu überlassen. Ohne Regelung geht es leider nicht. Wird das versäumt, dann werden wir bald in jedem Ortsteil von Cavertitz neue Mobilfunkmasten haben, ohne dass die Bürger auch nur ein Minimum an Einfluss darauf haben. Als nächstes folgen dann sogenannte small cells, also Kleinzellen aller 50 bis 100 Meter in Lampen, Ampeln und Haltestellen, mit der das 5G-Netz verdichtet wird.
Was das für die Strahlenbelastung im öffentlichen Raum bedeutet, kann sich jeder leicht ausrechnen. Bürger und Verwaltung sollten gemeinsam entscheiden, ob wir das wollen, oder ob es gesundheitsverträgliche Alternativen dazu gibt.
Thomas Barth, Bürgerinitiative 5G Cavertitz
Quelle: Oschatzer Allgemeine Zeitung vom 05.02.2021, Seite 16