Leserbrief von Beate Riesenberg - OAZ 12./13.12.2020
Problem kann nicht ausgesessen werden
Leserbrief zum Artikel „Baugenehmigung für Funkmast in Cavertitz“ (OAZ vom 01.12.2020)
In dem Artikel heißt es, dass der Einfluss der Gemeinde begrenzt sei. Dabei gibt es sehr wohl Möglichkeiten, die Standorte der Funkmasten zu beeinflussen. Das beste Mittel dazu ist ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept, in dem gesundheitliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dass dieses Geld kostet, ist klar, doch tun das auch alle anderen kommunalen Bau- und Planungsmaßnahmen. Weiterhin gibt es Paragrafen, die den Kommunen handfeste Rechte zusichern. Innerhalb von acht Wochen nach einer Standortkreisanfrage kann die Gemeinde in ein sogenanntes Dialogverfahren eintreten und eigene Standorte vorschlagen. Das hat die Gemeinde Cavertitz verpasst. § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung besagt, dass die Kommune bei der Auswahl von Standorten durch die Betreiber gehört wird und die Ergebnisse der Beteiligung zu berücksichtigen sind. Außerdem ist laut § 15, Absätze 1 und 3 des Bundesbaugesetzbuchs eine Zurückstellung des Bauvorhabens für zwölf Monate möglich. Das Problem kann leider nicht damit ausgesessen werden, dass man sich immer auf die eigene Handlungsunfähigkeit beruft. Stattdessen muss sich die Gemeinde Cavertitz mit diesen rechtlichen Möglichkeiten auseinandersetzen, da auch künftig mit Anfragen für Mobilfunkmasten zu rechnen ist.
Beate Riesenberg
Sprecherin der Bürgerinitiative gegen 5G Cavertitz
Quelle: Oschatzer Allgemeine Zeitung 12./13.12.2020, S. 18